Rechtsprechung
   OLG Hamm, 04.11.2016 - II-6 WF 127/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,48482
OLG Hamm, 04.11.2016 - II-6 WF 127/15 (https://dejure.org/2016,48482)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.11.2016 - II-6 WF 127/15 (https://dejure.org/2016,48482)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. November 2016 - II-6 WF 127/15 (https://dejure.org/2016,48482)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,48482) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Anwaltsblatt

    § 55 RVG
    VKH/PKH: Keine Prüfung der Mutwilligkeit im Festsetzungsverfahren

  • Anwaltsblatt

    § 55 RVG
    VKH/PKH: Keine Prüfung der Mutwilligkeit im Festsetzungsverfahren

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höhe der Vergütung des im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalt bei Bewilligung für mehrere gesondert eingeleitete Verfahren

  • rechtsportal.de

    RVG § 55 ; ZPO § 114 Abs. 1
    Höhe der Vergütung des im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalt bei Bewilligung für mehrere gesondert eingeleitete Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine Überprüfung eines etwaigen Verstoßes gegen das Gebot der kostensparenden Rechtsverfolgung im Festsetzungsverfahren nach § 55 RVG

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2017, 469
  • AnwBl 2017, 95
  • AnwBl Online 2017, 42
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • AG Dortmund, 15.04.2015 - 108 F 5798/11

    Kostenfestsetzung im Sorgerechtsverfahren hinsichtlich Trennung der

    Auszug aus OLG Hamm, 04.11.2016 - 6 WF 127/15
    Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Dortmund vom 15.04.2015 (108 F 5798/11) abgeändert und der Kostenfestsetzungsbeschluss vom 16.12.2014 aufgehoben.

    -          das diesem Verfahren zugrundeliegende Verfahren betreffend die elterliche Sorge für ihre Kinder, eingeleitet durch die Kindesmutter mit Schriftsatz vom 02.11.2011 (108 F 5798/11) sowie.

    Mit Antrag vom 04.12.2014 hat der der Kindesmutter in beiden Verfahren beigeordnete Beteiligte zu 1) in dem hiesigen Verfahren zur Sorge (108 F 5798/11) Antrag auf Vergütungsfestsetzung gestellt; seiner Berechnung hat er den festgesetzten Verfahrenswert von 5.000,00 Euro zugrundegelegt und neben einer Verfahrens- und einer Terminsgebühr die Pauschale für Post und Telekommunikation beansprucht und sich zuzüglich Umsatzsteuer rechnerisch beanstandungsfrei einen Erstattungsanspruch von 675, 33 Euro errechnet.

    Der Beteiligte zu 1) kann das Ausgangsverfahren zur Sorge (108 F 5798/11) getrennt von dem Verfahren zum Umgang (108 F 5799/11) abrechnen, denn ein etwaiger Verstoß gegen das Gebot der kostensparenden Rechtsverfolgung kann im Festsetzungsverfahren nach § 55 RVG nicht mehr gerügt werden; soweit der Senat bislang die gegenteilige Ansicht vertreten hat, hält er an dieser Rechtsprechung nicht mehr fest.

  • OLG Hamm, 22.08.2013 - 6 WF 210/13

    Erstattungsfähigkeit der Kosten getrennter Verfahren zur Regelung der elterlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 04.11.2016 - 6 WF 127/15
    Danach liegt ein Verstoß des für die Kindesmutter tätigen Beteiligten zu 1) gegen das Gebot der kostensparenden Rechtsverfolgung im Streitfall nahe, weil er getrennte Verfahren zur Sorge und zum Umgang eingeleitet hat, obwohl er den Antrag auf Aussetzung des Umgangs kostensparend auch im Rahmen des Sorgeverfahrens hätte stellen können (vgl. Senat FamFR 2013, 545).

    Während insbesondere der erkennende Senat bislang die Ansicht vertreten hat, dass der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle einen derartigen Verstoß auch noch im Verfahren zur Festsetzung der Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts berücksichtigen kann (Senat FamRZ 2009, 362; MDR 2014, 286; ebenso OLG Koblenz FamRZ 2015, 433), ist nach der Gegenansicht eine solche Prüfung im Festsetzungsverfahren nicht mehr vorzunehmen (BAG NJW 2011, 1161; LAG Hamburg RVG-Report 2016, 344; OLG Schleswig FamRZ 2009, 537; OLG Bremen NZFam 2015, 770).

  • BAG, 17.02.2011 - 6 AZB 3/11

    Prozesskostenhilfe - Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung

    Auszug aus OLG Hamm, 04.11.2016 - 6 WF 127/15
    Während insbesondere der erkennende Senat bislang die Ansicht vertreten hat, dass der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle einen derartigen Verstoß auch noch im Verfahren zur Festsetzung der Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts berücksichtigen kann (Senat FamRZ 2009, 362; MDR 2014, 286; ebenso OLG Koblenz FamRZ 2015, 433), ist nach der Gegenansicht eine solche Prüfung im Festsetzungsverfahren nicht mehr vorzunehmen (BAG NJW 2011, 1161; LAG Hamburg RVG-Report 2016, 344; OLG Schleswig FamRZ 2009, 537; OLG Bremen NZFam 2015, 770).
  • OLG Bremen, 11.06.2015 - 5 WF 19/15

    Anwaltsgebühren bei getrennter Einleitung von dasselbe Kind betreffenden Umgangs-

    Auszug aus OLG Hamm, 04.11.2016 - 6 WF 127/15
    Während insbesondere der erkennende Senat bislang die Ansicht vertreten hat, dass der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle einen derartigen Verstoß auch noch im Verfahren zur Festsetzung der Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts berücksichtigen kann (Senat FamRZ 2009, 362; MDR 2014, 286; ebenso OLG Koblenz FamRZ 2015, 433), ist nach der Gegenansicht eine solche Prüfung im Festsetzungsverfahren nicht mehr vorzunehmen (BAG NJW 2011, 1161; LAG Hamburg RVG-Report 2016, 344; OLG Schleswig FamRZ 2009, 537; OLG Bremen NZFam 2015, 770).
  • OLG Hamm, 30.10.2008 - 6 WF 400/08

    Vergütung des im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts bei

    Auszug aus OLG Hamm, 04.11.2016 - 6 WF 127/15
    Während insbesondere der erkennende Senat bislang die Ansicht vertreten hat, dass der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle einen derartigen Verstoß auch noch im Verfahren zur Festsetzung der Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts berücksichtigen kann (Senat FamRZ 2009, 362; MDR 2014, 286; ebenso OLG Koblenz FamRZ 2015, 433), ist nach der Gegenansicht eine solche Prüfung im Festsetzungsverfahren nicht mehr vorzunehmen (BAG NJW 2011, 1161; LAG Hamburg RVG-Report 2016, 344; OLG Schleswig FamRZ 2009, 537; OLG Bremen NZFam 2015, 770).
  • OLG Schleswig, 12.02.2008 - 15 WF 14/08

    Unterhaltsabänderungsklage: Bindung an den PKH-Bewilligungsbeschluss bei der

    Auszug aus OLG Hamm, 04.11.2016 - 6 WF 127/15
    Während insbesondere der erkennende Senat bislang die Ansicht vertreten hat, dass der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle einen derartigen Verstoß auch noch im Verfahren zur Festsetzung der Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts berücksichtigen kann (Senat FamRZ 2009, 362; MDR 2014, 286; ebenso OLG Koblenz FamRZ 2015, 433), ist nach der Gegenansicht eine solche Prüfung im Festsetzungsverfahren nicht mehr vorzunehmen (BAG NJW 2011, 1161; LAG Hamburg RVG-Report 2016, 344; OLG Schleswig FamRZ 2009, 537; OLG Bremen NZFam 2015, 770).
  • OLG Koblenz, 17.07.2014 - 7 WF 355/14

    Verfahrenskostenhilfe: Umfang der Bewilligung; Einwand der unnötigen

    Auszug aus OLG Hamm, 04.11.2016 - 6 WF 127/15
    Während insbesondere der erkennende Senat bislang die Ansicht vertreten hat, dass der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle einen derartigen Verstoß auch noch im Verfahren zur Festsetzung der Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts berücksichtigen kann (Senat FamRZ 2009, 362; MDR 2014, 286; ebenso OLG Koblenz FamRZ 2015, 433), ist nach der Gegenansicht eine solche Prüfung im Festsetzungsverfahren nicht mehr vorzunehmen (BAG NJW 2011, 1161; LAG Hamburg RVG-Report 2016, 344; OLG Schleswig FamRZ 2009, 537; OLG Bremen NZFam 2015, 770).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht